Informationen der Visastelle
Seit dem 05.04.2010 ist der neue Visakodex als Rechtsgrundlage für kurzfristige Aufenthalte im Schengengebiet in Kraft. Gleichzeitig findet das Visumerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Russland vom 25.05.2006 weiterhin Anwendung. Weitere wichtige Änderungen wird es erst nach Einführung der Biometrieerfassung (Abnahme von Fingerabdrücken) in den nächsten Jahren geben. Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine Fingerabdrücke von Visumantragstellerinnen und -antragstellern erfasst.
Für telefonische Auskünfte steht Ihnen die Visastelle des Generalkonsulats montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr unter der folgenden Rufnummer direkt zur Verfügung: (383) 2310052.
Darüber hinaus ist die Visastelle auch über die Telefonzentrale des Generalkonsulats zu erreichen: (383) 2310020 sowie per Fax: (383) 2310055
Die Vorwahl aus Deutschland lautet: 007
Adresse, Öffnungszeiten, Feiertage, Erreichbarkeit in Notfällen
Sie können der Visastelle des Generalkonsulats auch eine Nachricht über das Kontaktformular dieser Webseite senden:
Kontaktformular
Wo muss ich mein Visum beantragen?
Welche deutsche Auslandsvertretung für Ihren Visumantrag zuständig ist, richtet sich nach Ihrem im Inladspass eingetragenen Wohnort. Ob das Generalkonsulat in Nowosibirsk für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier
Amtsbezirk des Generalkonsulats Nowosibirsk
Beantragungsverfahren
Bevor Sie Ihren Antrag zur Erteilung eines Visums stellen, müssen Sie einen Termin bei der Terminvergabe vereinbaren. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Beantragung eines Visums beachten müssen.
Beantragungsverfahren
Welche Unterlagen benötige ich und was kostet ein Visum?
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine Liste mit Merkblättern zu den verschiedenen Kategorien von Visa. Laden Sie sich einfach das für Ihre Reisepläne zutreffende Merkblatt mit den Angaben, welche Unterlagen Sie benötigen, herunter. In den Merkblättern werden Sie auch darüber informiert, welches Antragsformular auf Ihren Reisezweck zutrifft.
Merkblätter der Visastelle
Antragsformulare
Hier können Sie das Antragsformular für ein Schengenvisum sowie für ein nationales Visum herunterladen.
Wer ein nationales Visum beantragt, muss dazu noch eine Erklärung abgeben und unterschreiben, dass er über die Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist (Belehrung nach § 54 und 55 AufenthG). Den genauen Wortlaut finden Sie auf dem unten stehenden Link. Für ein Schengenvisum ist dieses Extra-Formular nicht nötig, weil diese Belehrung im Antragsformular für ein Schengenvisum bereits enthalten ist.
Visaerleichterungsabkommen
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation vom 25.05.2006, in Kraft seit 01.06.2007.
Visumerleichterungsabkommen [pdf, 91,05k]